22. Erinnerungstag im deutschen Fußball -

Dezember 2025 / Januar 2026 

 

Stadiondurchsage:       Demokratie verteidigen –  

                                         Lernen aus der Geschichte des Fußballs

Alljährlich veröffentlicht die Initiative im deutschen Fußball "NIE  wieder anlässlich der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau einen Aufruf zur Stadiondurchsage. Diese kann und soll auch bei anderen Gelegenheiten, beispielsweise bei Besprechungen oder Tagungen" verlesen werden. 

Unten angefügt ist die Chronologie der "Gleichschaltung des deutschen Sports". Markant ist die nachstehend übernommene Stadiondurchsage, die bei Sportveranstaltungen und sonstigen Ereignissen vorgelesen werden soll. 

 

Stadiondurchsage  *)

 

"Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Rund um diesen Tag erinnert

die Fußballfamilie an die Opfer des Nationalsozialismus. Das NS-Regime nutzte den Sport zur Steigerung von Arbeitsmoral und Kriegstüchtigkeit, zur Propaganda und sogar als Mittel der Gewalt in Konzentrationslagern.

 

Die Olympischen Spiele 1936 dienten der Machtdemonstration. Auch der Fußball unterwarf sich dem

NS-System: Jüdische Spieler wurden ausgeschlossen, Sportverbände gleichgeschaltet, Widerstand kam fast

nur aus Arbeiter*innenvereinen. Viele Funktionär*innen blieben nach 1945 im Amt, was eine Aufarbeitung

lange verhinderte. Bis heute hält sich das Narrativ vom „unpolitischen Sport“, obwohl die Geschichte bewiesen hat, dass Sport und Fußball immer Teil ihrer politischen Umgebung sind. Gerade deshalb müssen sie sich gegen demokratiefeindliche Einflüsse positionieren. Fußball hat die Reichweite und Verantwortung, demokratische Werte zu verteidigen.

 

Die Worte des Shoah-Überlebenden Walter Frankenstein erinnern uns: 


                         „Demokratie muss jeden Tag neu erkämpft werden,

                         besonders in der jetzigen Zeit.“


Die Initiative !Nie Wieder, bestehend aus Fangruppen, Fanprojekten, antirassistischen Bündnissen, Amateur-

und Profivereinen, der DFL und des DFB, sowie zahlreichen Personen und Institutionen aus der Zivilgesellschaft,
organisiert seit über 20 Jahren ,,den „Erinnerungstag im deutschen Fußball“, an den Spieltagen um den 27. Januar. *)


Kernpunkte der Kampagne sind das mitfühlende Erinnern an das unendliche Leid, das Millionen Menschen in der NS-Zeit erfahren mussten, mit besonderen Blick auf die preisgegebenen Mitglieder der Fußballfamilie,

sowie die unbedingte Forderung, alles heute zu tun, „dass Auschwitz nie mehr sein!“ Darüber hinaus versteht sich die Kampagne als historischen und politischen Lern- und Aktionsort, wo sich Menschen, die den Fußball lieben, generationsübergreifend, mit klugen und kreativen Aktionen im Stadion und in der Zivilgesellschaft für ein demokratisches, den Menschenrechten verpflichtetes Gemeinwesen, engagieren.
www.niewieder."

 

*) Hinweis für die Amateurvereine: Da die Amateurvereine anders als die Profivereine zu der Zeit spielfrei haben, kann und soll der Erinnerungstag durchaus bereits im Dezember oder in der Zeit bis zum Spielbeginn durchgeführt werden, beispielsweise auch bei Besprechungen, Tagungen usw. . Maßgeblich ist, dass die Botschaft in der Gesellschaft ankommt.

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Anmerkung und Textquelle "Stadiondurchsage" und "Gleichschaltung des deutschen Sports" : Der Sprecher des Gräfenberger Sportbündnisses Ludwig K. Haas vertritt das Gräfenberger Sportbündnis und somit auch Amateurvereine in der Initiative NIE WIEDER ERINNERUNGSTAG IM DEUTSCHEN FUSSBALL seit weit  15 Jahren.

Die Dokumente wurden wörtlich von der Vorlage der Initiative NIE WIEDER übernommen.

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"Gleichschaltung des deutschen Sports - eine kurze Chronologie

Die Gleichschaltung des deutschen Sports - eine kurze Chronologie

30 Januar 1933

Reichspräsident Hindenburg ernennt Adolf Hitler zum Reichskanzler

27. Februar 1933

Die Hitler-Regierung nimmt den Reichstagsbrand zum Anlass, zahlreiche linke Oppositionelle

zu verhaften. Mit der „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“

(„Reichstagsbrandverordnung“) werden die wichtigsten Grundrechte der Weimarer

Verfassung außer Kraft gesetzt.

28./29. Februar 1933

Die „Kampfgemeinschaft für Rote Sporteinheit“ (kurz: KG bzw. Rotsport) wird zerschlagen,

ihre Büros besetzt und beschlagnahmt, zahlreiche leitende Funktionäre verhaftet. Beim

kommunistisch orientierten Rotsport waren etwa 200.000 Sportlerinnen und Sportler aktiv.

21. März 1933

Der bürgerliche Dachverband des Sports, der Deutschen Reichsausschuss für

Leibesübungen (DRA), gibt eine erste Ergebenheitsadresse an die neue Reichsregierung ab

und verspricht u.a. Bemühungen „zur Wahrung deutscher Jugendkraft, Stärkung nationaler

Gesinnung, zur Erziehung eines wehrhaften Geschlechts“.

22. März 1933

Kurt Landauer, der jüdische Präsident des amtierenden Fußballmeisters FC Bayern

München, legt sein Amt nieder.

24. März 1933

Die „Zentralkommission für Arbeitersport und Körperpflege“ (ZA), der sozialdemokratisch

orientierte Dachverband für Arbeitersport, bemüht sich vergeblich um eine Integration in den

bürgerlichen DRA. Die ZA vertritt u.a. den Arbeiter Turn- und Sportbund (ATSB), den

Arbeiter-Radfahrbund „Solidarität“ und den Arbeiter-Athletenbund.

Anfang April 1933

Walther Bensemann, Gründer und Herausgeber des „Kicker“, geht ins schweizerische Exil.

Der überzeugte Kosmopolit stammt aus einer jüdischen Familie.

8./9. April 1933

Der Hauptausschuss der Deutschen Turnerschaft beschließt einstimmig die Einführung eines

„Arierparagraphen“, der Menschen jüdischer H

9. April 1933

Die führenden Vereine Süddeutschlands, darunter der FC Bayern, TSV 1860 München, 1.FC

Nürnberg, 1. FC Kaiserslautern und Eintracht Frankfurt, sprechen sich in einer gemeinsamen

Erklärung für die „Entfernung der Juden aus den Sportvereinen“ aus.

19. April 1933

Der DFB-Vorstand veröffentlicht im „Kicker“ eine Erklärung: Er halte „Angehörige der

jüdischen Rasse, ebenso auch Personen, die sich in der marxistischen Bewegung

herausgestellt haben, in führerden Stellungen der Landesverbände und Vereine nicht für

tragbar“.

April 1933

Der DFB legt eine Mustersatzung vor, die von beitrittswilligen Fußballern auch die Angabe

ihres Glaubens verlangt. DFB-Chef Felix Linnemann erläutert: „Die Frage der Religion ist so

auszubauen, dass die Abstammung rassenmäßig überprüft werden kann.“

20. April 1933:

Der Verband Brandenburger Ballspiele (zu dem auch Berlin gehört) schließt die jüdischen

Vereine SV Hakoah Berlin und 1900 Berlin vom Spielbetrieb aus.

Ende April erklärt der Führer des Westdeutschen Spielverbandes, Josif Klein, künftig könnten

nur noch „Deutschstämmige“ (wozu er Juden nicht zählt) am Spielbetrieb teilnehmen.

28. April 1933:

Der 1.FC Nürnberg teilt seinen jüdischen Mitgliedern mit, sie seien ab 1. Mai aus der

Mitgliederliste des Vereins gestrichen.

Ein solch förmlicher Vereinsbeschluss, jüdische Mitglieder auszuschließen, ist zwar nicht

üblich. Aber nach und nach vertreiben die Vereine ihre jüdischen Mitglieder durch

verschiedene Formen der Drangsalierung und Diskriminierung.

30. April 1933

Der ATSB wird offiziell verboten, ebenso andere der „Zentralkommission“ angeschlossene

Vereine. Auf regionaler Ebene sind oft schon zuvor zwangsweise aufgelöst worden.

24. Mai 1933

Reichssportkommissar Hans von Tschammer und Osten verkündet Grundsätze zur

„Neuordnung des Deutschen Sports“. Alle bisherigen Turn- und Sportverbände werden

aufgelöst und durch 15 Fachverbände im DRA-Nachfolger Deutscher Reichsbund für

Leibesübungen (DRL) bzw. ab 1938 in Nationalsozialistischen Reichsbund für

Leibesübungen NSRL) ersetzt. Für Verbände und Vereine gilt nun das Führerprinzip

Die bisher einflussreichen regionalen Fußballverbände werden in den folgenden Monaten

aufgelöst und durch 16 Gaue ersetzt.

25. Juli 1934

Die Turn- und Sportjugend wird in die Hitlerjugend (HJ) eingegliedert. Jedes Vereinsmitglied

zwischen 10 und 16 Jahren muss zugleich HJ-Mitglied sein. Die Vereine müssen die

Betreuung von Jugendlichen streng auf den sportlichen Sektor beschränken. Kulturelle

Veranstaltungen, Wanderungen, Heimatabende, politische Schulung und Geländesport samt

Schießübungen werden der HJ überlassen.

Januar 1936

Der Arierparagraph wird für alle Turn- und Sportvereine bindend.

Arbeitersport

Vor 1933 bildeten die Arbeitervereine einen gewichtigen Faktor im deutschen Sportleben. Sie

folgten einem internationalistischen und sozial geprägten Sportverständnis, in dem Profitum

und hedonistischer „Starrummel“ keinen Platz haben sollten.

Wie die Arbeiterbewegung selbst, war auch der Arbeitersport gespalten in eine

sozialdemokratisch geprägte sowie eine kommunistisch geprägte Richtung. Die

sozialdemokratische „Zentralkommission für Arbeitersport und Körperpflege“ (ZK) vertrat u.a.

den Arbeiter Turn- und Sportbund (ATSB), den Arbeiter-Radfahrbund „Solidarität“ und den

Arbeiter-Athletenbund. Die meisten Vereine des Arbeiterfußballs waren im ATSB organisiert,

der eine eigene deutsche Fußballmeisterschaft sowie Länderspiele austrug. Ebenso nahm

der ATSB an den Arbeiter-Olympiaden 1925 und 1931 teil. Die Mitgliederzahl der ATSB-

Vereine betrug rund 800.000, die ZK vertrat insgesamt rund 1,3 Millionen Sporttreibende

Im kommunistisch orientierten Dachverband „Kampfgemeinschaft für Rote Sporteinheit“ (KG

bzw. Rotsport) waren etwa 200.000 Sportlerinnen und Sportler in über 3.300 Vereinen aktiv.

Im Fußball hatte sie eigene Meisterschaften organisiert.

Sowohl der sozialdemokratische wie der kommunistisch geprägte Arbeitersport geriet nach

dem 30.1.1933 sehr schnell ins Visier der neuen Machthaber. Besonders brutal gingen die

Behörden gegen den kommunistisch orientierten Rotsport vor. Bereits in der Nacht des

Reichstagsbrandes wurden führende Rotsport-Funktionäre wie Ernst Grube oder Paul Zobel

verhaftet; beide waren KPD-Reichstagsabgeordnete. Nach Verhören und Folterungen

landeten viele von ihnen in Konzentrationslagern. Zobel kam nach einigen Wochen frei,

Grube erst bei Kriegsbeginn. Andere Opfer dieser ersten Verhaftungswelle starben wie der

Hamburger Arbeiterfußballer August Postler schon bald nach ihrer Inhaftierung an den

Folgen der Folterungen. Das Büro der Rotsport-Reichsleitung wurde ohne richterliche

Anordnung wurde am 28. Februar geschlossen und die Kampfgemeinschaft für aufgelöst

erklärt.

Bald wurde auch den in der „Zentralkommission“ zusammengeschlossenen Arbeitervereinen

und somit auch den ATSB-Vereinen die Existenzgrundlage entzogen. Sportanlagen wurden

beschlagnahmt und von der SA besetzt. Der ATSB verlor innerhalb weniger Monate sein

gesamtes Vermögen, bestehend aus 230 Turnhallen, 1.300 Sportplätzen, 20 Freibädern, 55

Bootshäusern, fünf Kreissportheimen und der Bundeszentrale in Leipzig. Von den Nazis

erbeutet wurden auch die Fahrradfabrik des Arbeiter-Rad- und Kraftfahrbundes „Solidarität“

in Offenbach, 200 Hütten und Herbergen des Touristenvereins „Naturfreunde“, 1.300 Boote

des Arbeiter-Seglerbundes sowie 200 Lazarettzelte des Arbeiter-Samariterbundes. Der

Zeithistoriker Mattausch schätzte den Wert der insgesamt eingezogenen Einrichtungen,

Anlagen und Sportgeräte auf über 50 Millionen Mark.

Auch dieser Raubzug verlief keineswegs ohne Gewalt. Bei der Besetzung der Zentrale des

Radfahrbundes „Solidarität“ beispielsweise, dem mit 300.000 Mitgliedern stärksten

Arbeiterverein, wurden dessen Vorsitzender Heinrich Niemann von SA-Leuten ermordet,

andere Funktionäre inhaftiert und später ins KZ verschleppt. Mit dem Instrument der

„Schutzhaft“ verfügte die Geheime Staatspolizei über ein Privileg, das ihr ohne rechtliche

Grundlage und ohne Möglichkeit eines gerichtlichen Einspruchs jede denkbare Willkür in die

Hand gab.

Einigen wenigen Arbeitervereinen gelang es, durch Umfirmierung und Anerkennung als

neuer Verein einer Auflösung zu entgehen. Viele Mitglieder der aufgelösten Vereine

bemühten sich, Mitglied in einem „bürgerlichen“ Verein zu werden. Das war nicht so einfach.

Sie mussten ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, schriftlich versichern, dass sie in

keiner Beziehung zum Marxismus mehr stünden, und zwei Bürgen beibringen, die von dem

30.1.1933 einer nationalsozialistischen Organisation oder dem Stahlhelm angehört hatten.

In den folgenden Jahren der NS-Herrschaft waren viele der Arbeitersportlerinnen und

-sportler im Widerstand aktiv. Sie nutzten dafür – oft über alte Parteigrenzen hinweg – das

Beziehungsnetz, das sich vor 1933 im Arbeitersport herausgebildet hatte. Dafür zahlten sie

einen hohen Blutzoll; viele von ihnen landeten im KZ oder auf dem Schafott. Das

bekannteste Beispiel aus den Reihen des Arbeitersports ist Werner Seelenbinder,

mehrfacher Deutscher Meister und Olympiateilnehmer 1936 im Ringkampf, der während

seiner aktiven Sportlerlaufbahn im Berliner Arbeiterwiderstand eine wichtige Rolle spielte und 

dafür im Oktober 1944 von den Nazi-Justiz zum Tode verurteilt wurde."

 

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Die oben eingefügte Dokumentation wurde der Mail von [email protected] vom Montag, 17. November 2026,  "Erinnerungstag 2026 - Texte" wörtlich übernommen. Besten Dank an die Autoren des K-Teams der Initiative im deutschen Fußball NIE WIEDER . Herzlichen Dank für die hervorragende und umfassende Dokumentation der historischen Entwicklung. Die Ausarbeitung ist es wert,  dass sie veröffentlicht und zur Kenntnis genommen wird.